Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma CDC-International
1. Allgemeines
1.1 Die Firma CDC-International GmbH verkauft und liefert ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträgen, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind.
1.3 Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
1.4 Die Firma CDC-International GmbH behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen vor.
2. Angebote und Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2 Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung dar und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Geringfügige Abweichungen von den Produktangaben des Käufers gelten als genehmigt, sofern sie für ihn zumutbar sind.
2.4 Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung, E-mail oder Übermittlung per Fax an uns für verbindlich. Die Annahme von telefonisch abgegebenen Bestellungen kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch die Auslieferung der Ware erklärt werden. Werden Felgen oder Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden insoweit ausgeschlossen.
3.Lieferfristen, Lieferung und Transport
3.1 Alle von CDC-International GmbH bestätigten Lieferfristen sind unverbindlich. CDC-International GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder unseren Zulieferanten die Lieferungen erschweren, unmöglich oder nur unter Verlust möglich machen, berechtigen uns, die vertraglichen Leistungen für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu solchen Ereignissen zählen auch behördliche oder andere Anordnungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Personalbeschaffung, Unglücksfälle und Transportschwierigkeiten sowie sonstige, weder von uns noch von unseren Zulieferanten verschuldete Lieferungsunfähigkeit. Bei Lieferschwierigkeiten erfolgt die Verteilung der Waren nach unserem Ermessen.
3.2 Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Neuenmarkt auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist - für die Firma CDC-International GmbH - die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmers ausreichend. Beschädigte Ware darf der Käufer dem Transportunternehmen erst abnehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Beim Transport beschädigte Ware ist keinesfalls an die Firma CDC-International GmbH zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen.
3.3 Sollten bestellte Waren nicht abgenommen werden, berechnen wir 20% des Brutto - Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallenen Fracht -und Verpackungskosten.
3.4 Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er die Firma CDC-International GmbH schriftlich auf Ihren Lieferverzug hingewiesen hat, diese einen neuen Liefertermin dem Käufer mitteilte und sie diesen erneuten Termin fruchtlos verstreichen ließ. Nun setzt der Käufer der Firma CDC-International GmbH eine einmalige angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
3.5 Privat Kunden & Händler haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sie haben erkennbare oder versteckte Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Entdeckung des Mangels schriftlich geltend zu machen.
4. Umtausch / Gewährleistung
4.1 Es gilt das gesetzliche Umtauschrecht nach dem Fernabsatzgesetz von 14 Tagen mit folgenden Ausnahmen:
4.1a Waren und Felgen auf Sonderanfertigung sind vom Umtausch ausgeschlossen.
4.1b Felgen auf denen bereits Reifen montiert oder die an Fahrzeugen montiert waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
4.1c Kompletträder die auf Fahrzeugen montiert waren.
zu 4.1 Wenn Sie Waren zurückliefern die nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen (schon montiert waren oder beschädigt/zerkratzt sind) behalten wir uns den Abzug einer Wertminderung vor.
4.2 CDC-International GmbH übernimmt die Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile. Die Beweispflicht dass unsere Teile Mängel aufweisen liegt beim Käufer. Die Art der Haftung wird von CDC-International GmbH bestimmt und beschränkt sich in jedem Falle nur auf folgende Punkte.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Nach dem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Nachlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung). Hierzu muss die Ware der Firma CDC-International GmbH frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Ware. Ferner behalten wir uns die Anrechnung einer Gebühr für die Nutzungsdauer vor.
4.3 Gewährleistungsansprüche können nicht anerkannt werden, wenn die Ware nach Verlassen unseres Betriebes von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet oder verändert wurde oder sonstige allgemein bekannte Regeln nicht beachtet wurden.
4.4 Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.5 Voraussetzung für die Behandlung von Mängelansprüchen ist, dass sich die beanstandeten Waren noch am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden, da anderenfalls Mängelansprüche erlöschen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen erhobener Mängelrüge den Kaufpreis zurückzuhalten, vielmehr ist die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer Voraussetzung für die Behandlung der Reklamation. In jedem Fall sind die beanstandeten Teile kostenfrei einzusenden.
5. Warenrückgabe Warenrücksendungen, zu welchem Zweck auch immer, sind nur nach Absprache möglich, der Ware sind alle erforderlichen Begleitpapiere beizufügen. Bei Rücklieferungen ohne Absprache oder Begleitpapiere werden wir eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro berechnen. Wir nehmen prinzipiell nur ungebrauchte, neuwertige und originalverpackte Ware zurück. Alle Rücksendungen haben auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen.
6. Sorgfaltspflicht Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen der StVZO in seine KFZ Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder einer anderen anerkannten Prüfstelle vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Käufer. Firma CDC-International GmbH übernimmt in einem Schadensfall bei fehlender Eintragung keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma CDC-International GmbH. Der Käufer darf jedoch ungeachtet des Eigentumsvorbehalts die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Aber ohne Zustimmung der Firma CDC-International GmbH einem Dritten weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung weiterverkauft, so ist der dafür erzielte Erlös ohne weiteres an die Firma CDC-International GmbH abzutreten. Der Erlös ist gesondert für die Firma CDC-International GmbH aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung deren Forderung zu verwenden.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahmen nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
8.2 Generell gilt für alle Lieferungen Vorkasse oder die Zahlung einer Anzahlung soweit nicht anders vereinbart. Aufträge & Bestellungen werden erst nach Eingang der vereinbarten Vorkasse oder Anzahlung auf dem Konto der CDC-International GmbH bearbeitet.
8.3 Der Versand erfolgt gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Übergabe, soweit nicht anders vereinbart. Die Firma CDC-International GmbH liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde war. Alle genannten Preise in Euro.
8.4 Unsere Rechnungen sind - auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort ohne jeglichen Abzug fällig.
8.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.
8.6 Von uns nicht ausdrücklich anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
8.7 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u.a. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.
9. Werbematerial
Wir sind berechtigt, für den Versand von Katalogen und anderem Werbematerial vom Interessenten eine Kostenbeteiligung in Form von Bargeld oder Briefmarken zu verlangen.
Für alle uns per e-Mail oder auf Datenträgern zugesandten Abbildungen von Fahrzeugen oder Felgen sind wir berechtigt, diese für unsere Homepage, Inserate, Kataloge oder für andere Werbezwecke zu verwenden und kostenlos zu veröffentlichen. Ausgenommen ist Bildmaterial für welches bei der Zusendung ausdrücklich eine Veröffentlichung untersagt wird.
10. Internet
Sollten wir durch die Benutzung irgendwelcher Grafiken, Programme oder Downloads gegen geltende Copyrightrechte verstoßen, so bitten wir dies uns durch eine e-Mail mitzuteilen. Leider ist es für uns nicht immer zu erkennen wo z.B. Grafiken ihren Ursprung haben. Sollte also eine der verwendeten Grafiken u. ä. einem Copyright unterliegen, so werden wir diese natürlich sofort entfernen.
Unter Bezug auf das Urteil vom 12. Mai 1998 des LG Hamburg distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten. Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet aufgeführt, auf deren Gestaltung und Inhalte haben wir jedoch keinerlei Einfluss. Diese Erklärung gilt für sämtliche Links.
11. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass personen-/firmenbezogene Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Firma CDC-International GmbH in 95339 Neuenmarkt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, sind hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.